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Im § 5 Arbeitsschutzgesetz und weiteren Rechtsnormen wird die Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber gefordert. Deren Dokumentation ist im § 6 Arbeitsschutzgesetz verankert. Die vorliegenden Checklisten stellen hierzu eine Handlungsanleitung dar. Die Verantwortlichen wie auch die Beschäftigten, können anhand dieser die möglichen Gefährdungen beurteilen. Es ist sinnvoll die Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. |