|
Die Gefahrstoffverordnung hat im deutschen Arbeitsschutz die Aufgabe, die Beschäftigten vor Gefährdungen durch gefährliche Arbeitsstoffe bei der Arbeit zu schützen. Nur gesunde und motivierte Beschäftigte können die gewünschte Leistung und den Erfolg erbringen. Dazu bedarf es menschengerechter Arbeitsbedingungen. Diese zu schaffen und zu erhalten ist die Aufgabe des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich. Seine Aufgabe ist es, den Beschäftigten sichere Arbeitsplätze einzurichten. Hierzu beurteilt er die Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen und setzt die erforderlichen Schutzmaßnahmen um. Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten und die Ausführung von notwendigen Schutzvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsplätze und Arbeitssituationen garantieren für eine hohe Qualität in Leistung und Erfolg eines Unternehmens. |











