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Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und dem autonomen Satzungsrecht sind Beschäftigte vor der Aufnahme der Tätigkeit und dann mind. einmal jährlich arbeitsplatzbezogen anhand von Betriebsanweisungen zu unterweisen. Dementsprechend werden die Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen. |