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Seit dem 01.07.1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Der Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) ist seit dem 15.01.1999 durch die Baustellenverordnung vorgeschrieben. Das Thema "Baustellen- und Gesundheitsschutz Koordination" hat sich zu einem wichtigen Thema für Bauherren und Architekten entwickelt. Im Rahmen der anzuwendenden Sicherheitsgesetze erhält der Auftraggeber durch sie eine Rechtssicherheit. |











