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Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist erforderlich, wenn auf der Baustelle die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder deren Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Es können aber auch bei kleineren Bauvorhaben einzelne Forderungen zu berücksichtigen sein. Beispiel 1: es sind Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig Beispiel 2: es beträgt die Absturzhöhe bei kleineren Baumaßnahmen mehr als 7 m Beispiel 3: es handelt sich um gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, welche in großen Mengen verarbeitet werden, bzw um besonders gefährliche auszuführende Arbeiten Dann muss ein SiGe-Plan erstellt werden, der die Maßnahmen bezüglich dieser gefährlichen Arbeit darstellt. Der SiGeKo kann auch bei akuten Störfällen eine kompetente Hilfestellung bieten. (Einsatzleitung) |











